Liebe Vereinsmitglieder des DNHL e.V.,

 

zum Thema „Halsschutz“ haben uns in den letzten Tagen mehrere Rückfragen
erreicht. Damit alle am Spielbetrieb beteiligten Personen Klarheit haben, wollen wir auf
den Passus „Alle Spieler haben eine vollständige, dem DEB-Regelwerk
entsprechende Ausrüstung zu tragen“ im DNHL-Regelwerk aufmerksam machen. Der
DEB hat diese Frage für sein Regelwerk noch nicht konkret beantwortet. Nachdem
bereits mehrere Landesverbände (z.B. der BEV) den Halsschutz im Regelwerk
aufnehmen, gehen wir als DNHL e.V. fest davon aus, dass sich diese Verpflichtung
auch im DEB-Regelwerk wiederfinden wird.

 

Was bedeutet das konkret?

 

Nimmt der DEB die Regelung in sein Regelwerk offiziell auf gilt die
Halsschutzpflicht auch uneingeschränkt im Spielbetrieb des DNHL e.V.!

 

Uns ist bewusst, dass nicht jeder mit dieser Entscheidung einverstanden sein wird,
aber wir haben uns bei der Gründung des DNHL e.V. alle darauf verständigt das
Regelwerk des DEB als Grundlage für unser Regelwerk zu nehmen und dazu werden
wir stehen. Auch wenn es für den ein oder anderen von uns eine unangenehme
Entscheidung sein wird.

 

Sobald uns Klarheit über die Entscheidung des DEB vorliegt, werden wir Euch
informieren.

 

Bei Fragen schreibt uns eine E-Mail an die info@dnhl-eishockey.com

 

Mit sportlichen Grüßen

Euer DNHL-Team

 

 

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